30 Tage Umtauschrecht

Vor ca. 2 Wochen habe ich mir eine Uebergangsjacke gekauft. Ok, fuer Mitte Mai war das eigentlich schon recht spaet, aber ich dachte mir,  die kann man immer brauchen. Nachdem sie 2 Tage im Shopping Bag verbracht hatte (Wetter war schoen) wollte ich sie doch mal ausfuehren. Aber irgendwie war sie komisch. Ok, es war ein relativer Schnellkauf in der Mittagspause, aber ich dachte ich haette mich die Jacke doch genuegend im Spiegel angeschaut. Da ich nicht gluecklich war, wanderte sie wieder in die Einkaufstuete und verweilte da mehrere Tage.
Zwischenzeitlich kuendigte der Wetterfrosch nun einen Super-Sommer an und ich habe mir morgens nur schnell ein Strickjaeckchen gegriffen auf dem Weg zur Arbeit. Fazit: Uebergangsjacke nutzlos.
Ich also heute ins Geschaeft (bei gut 25 Grad) und Jacke zurueckgebracht. Ich war irgendwie froh, dass mich die Verkaeuferin nicht nach dem Grund gefragt hat…

~ von gaebelchen am 1. Juni 2009.

2 Antworten to “30 Tage Umtauschrecht”

  1. Sehr gut, der Kunde sollte seine Rechte nutzen! Vielleicht findet die Übergangsjacke ja bald eine neue Besitzerin …

  2. Hab ich mir auch gedacht :)

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